Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Website soll von möglichst vielen Menschen benutzbar sein – unabhängig von Sehvermögen, Motorik oder eingesetzter Technik. Was dafür umgesetzt ist und wo es noch hakt, steht hier offen.
Konformitätsstatus
Diese Website ist weitgehend konform mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Fassung 2.2, Konformitätsstufe AA.
„Weitgehend konform" bedeutet: Die Anforderungen werden im Wesentlichen erfüllt, einzelne Punkte sind noch offen. Diese sind weiter unten einzeln aufgeführt. Eine Erklärung, die vollständige Konformität behauptet, ohne dass eine Prüfung durch betroffene Nutzerinnen und Nutzer stattgefunden hat, wäre nicht seriös.
Was umgesetzt ist
Bedienung ohne Maus
- Die gesamte Website ist mit der Tastatur bedienbar
- Der Fokus ist jederzeit deutlich sichtbar
- Ein Sprunglink führt direkt zum Hauptinhalt
- Die fixierte Kopfzeile verdeckt das fokussierte Element nicht (WCAG 2.2, Kriterium 2.4.11)
- Alle Schaltflächen sind mindestens 24 × 24 Pixel groß (Kriterium 2.5.8)
Lesbarkeit und Wahrnehmung
- Alle Text- und Schaltflächenfarben erreichen mindestens ein Kontrastverhältnis von 4,5 : 1 – geprüft, nicht geschätzt
- Die Schrift lässt sich auf 200 Prozent vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen
- Zoom ist nicht gesperrt
- Die Systemeinstellungen für reduzierte Bewegung und erhöhten Kontrast werden respektiert
- Es gibt keine automatisch startenden Bewegungen, keine blinkenden Elemente und kein Video mit Ton
Struktur und Technik
- Semantisches HTML mit korrekter Überschriftenhierarchie
- Ausgezeichnete Bereiche (Navigation, Hauptinhalt, Fußzeile)
- Formularfelder sind mit ihren Beschriftungen verknüpft, Fehlermeldungen stehen im Text und nicht nur als Farbe
- Die Seitensprache ist ausgezeichnet
- Die Website funktioniert vollständig ohne JavaScript
Einstellungen für die Darstellung
Über das Symbol in der Kopfzeile lassen sich Farbschema, Schriftgröße, Kontrast, Bewegung, Linkdarstellung und Textabstände anpassen. Die Einstellungen bleiben auf diesem Gerät gespeichert und werden nicht übertragen.
Was dieses Feld ausdrücklich nicht ist: ein Barrierefreiheits-Overlay. Solche Zusatzprogramme behaupten, eine Website nachträglich barrierefrei zu machen, indem sie deren Aufbau zur Laufzeit umschreiben. Sie stören dabei Screenreader mehr, als sie helfen – viele Betroffene schalten sie ausdrücklich ab. Barrierefreiheit entsteht im Aufbau der Seite, nicht in einer Schaltfläche darüber. Die Einstellungen hier verändern nur Gestaltungsvorgaben, die diese Website ohnehin kennt.
Bekannte Einschränkungen
Folgende Punkte sind noch offen:
- Es hat noch keine Prüfung durch Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderung stattgefunden. Automatische Prüfwerkzeuge erfassen erfahrungsgemäß nur einen Teil der tatsächlichen Hindernisse.
- Verlinkte Websites Dritter unterliegen nicht meinem Einfluss.
- TODO – nach dem ersten Screenreader-Durchgang ergänzen oder diesen Punkt streichen.
Rechtlicher Rahmen
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt seit 28. Juni 2025 die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheits- anforderungen um. Es gilt für bestimmte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen davon ausgenommen.
Für eine rein informierende Unternehmenswebsite besteht daher häufig keine unmittelbare gesetzliche Pflicht. Ob das im Einzelfall zutrifft, hängt vom konkreten Angebot ab – diese Erklärung ersetzt keine rechtliche Beurteilung.
Die Umsetzung erfolgt hier unabhängig davon. Nicht weil sie vorgeschrieben wäre, sondern weil sie im Aufbau kaum etwas kostet und beim nachträglichen Einbau ein Vielfaches.
Rückmeldung
Wenn Ihnen etwas auffällt, das sich schlecht bedienen lässt, schreiben Sie mir bitte: hallo@einfachkuehn.at oder rufen Sie an unter +43 660 30 01 979.
Ich antworte binnen fünf Werktagen und sage Ihnen, ob und wann ich das behebe. Bitte beschreiben Sie kurz, welche Seite betroffen ist und womit Sie sie aufgerufen haben.
Bei Kundenprojekten
Alle Websites, die ich baue, entstehen auf derselben Grundlage. Sie erhalten zum Projektabschluss eine Erklärung wie diese – ausgefüllt für Ihre Website, mit den tatsächlich geprüften Punkten und den tatsächlich offenen. Ohne Behauptungen, die niemand belegen kann.
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft: 10/2026. Erstellt auf Grundlage der Empfehlung der Web Accessibility Initiative des W3C.
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