Schicksal – Nächstes Opfer des Abmahnwahnsinns

Ronny

Schlagzeilen brechen gerade überall herein, als ob ein Pferd den Supermarkt stürmen würde. Ein neuer, kühner Rechtspräzedenzfall ist im Anmarsch und die allmächtige Wucht der Juristerei wird aus ihrer erlesenen Elfenbein-Kanzlei herabsteigen, um das unausweichliche Schicksal selbst zur Rechenschaft zu ziehen. Ja, Sie haben richtig gelesen: das Schicksal kann jetzt abgemahnt werden. Fühlen Sie sich ungerecht behandelt, weil Ihre Lieblingsserie abgesetzt wurde oder weil es regnet, wenn Sie gerade Ihren neuen Badeanzug ausführen wollen? Na dann, abmahnen!

In dieser Pionier-Epoche, in der wir mittlerweile rechtliche Schritte gegen Wind und Wetter, Zeit und Raum einleiten können, kommt das neueste Meisterwerk unserer Juristenflügel: Das Schicksal, dieser notorische Serien-Täter des Unheils und der Ungerechtigkeit, wird endlich auf die Anklagebank gesetzt.

Wenn Pläne für die Tonne sind

Sollten Ihre Pläne wider Erwarten schiefgehen, und Sie sind sicher, dass niemand – absolut niemand – für das Fiasko verantwortlich gemacht werden kann, außer dieser nebulösen, schwer zu fassender, mythischer Entität namens Schicksal? Kein Problem! Die Kavallerie der Kanzleien steht bereit, Ihre Forderungen zu untermauern und das Schicksal selbst vor Gericht zu ziehen.

Wir leben in einer Zeit, in der Konsequenz keine Rolle mehr spielt und alles und jeder auf Schadensersatz verklagt werden kann. Immerhin sind wir längst über das Stadium hinaus, in dem wir die Schuld für unsere Fehler übernehmen. Nein, nein! Wir sind moderne Menschen! Wir geben einfach dem Schicksal die Schuld. Es hat uns schließlich dazu gebracht, in dieses schreckliche Verkehrsaufkommen zu geraten, oder uns diese schreckliche Frisur zu bescheren, oder… Gott bewahre… uns diesen Partner zu schicken, den wir trotz all unserer schlechten Entscheidungen „Schicksal“ nennen.

Das Schicksal, diese ewige Puppe, ist es leid, der Buhmann zu sein. Aber kann es sich wehren? Schließlich ist das Schicksal anonymer als der berüchtigte „Hackerman“ in jedem zweitklassigen Cybercrime-Film. Es hat keinen festen Wohnsitz, keine Rechtsform, noch nicht einmal eine Steuernummer. Obwohl, wenn es eine hätte, würde die Finanzbehörde wahrscheinlich bereits einen beachtlichen Teil davon abschöpfen wollen. Aber wer würde den Brief zustellen? Und würde das Schicksal antworten?

Im Wiederholungsfall droht Klage

Bei Wiederholung – denn das Schicksal ist notorisch schlecht im Lernen aus seinen Fehlern – dürfen wir sogar auf Schadensersatz und Schmerzensgeld klagen. Aber wie genau macht man das geltend? Wie genau berechnet man die Kosten für ein vom Schicksal ruiniertes Date oder eine verpatzte Prüfung? Und wie hoch ist der Preis für eine verlorene Chance oder einen verpassten Moment?

Wird das Schicksal auf einmal bei Versicherungen anrufen, um sich gegen solche Forderungen abzusichern? Wird es sich in einem anonymen Zeugenschutzprogramm verstecken oder vielleicht sogar seinen Namen ändern, um den gnadenlosen Arm der Gerechtigkeit zu entkommen? Was wäre ein guter Tarnname? Zufall? Unvermeidlichkeit? Oder vielleicht „Nicht mein Problem“?

Inzwischen hat das Schicksal die Flucht nach vorn angetreten und beruft sich auf höhere Gewalt. Denn kann man das Schicksal wirklich für etwas verantwortlich machen, das es nicht kontrollieren kann?

Wir warten gespannt auf die endgültige juristische Meinung in diesem brennenden Thema, aber bis dahin sollte jeder von uns vorsichtig sein. Wer weiß, vielleicht klopft das Schicksal gleich an Ihre Tür und überbringt Ihnen eine Abmahnung, weil Sie es zu oft zitiert haben. Wie werden Sie darauf reagieren? Mit einer Gegenklage oder einer Entschuldigung? Oder vielleicht mit einer Prise Salz und Humor, wie wir es hier tun?

Das Schicksal wird es entscheiden. Es sei denn, natürlich, es wurde bereits abgemahnt.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist rein satirisch und für Unterhaltungszwecke bestimmt. Jegliche Ähnlichkeiten mit tatsächlichen juristischen Praktiken oder Personen, lebend oder tot, sind rein zufällig und unbeabsichtigt. Der Autor übernimmt keine Verantwortung für jegliche Missinterpretationen oder daraus resultierende Handlungen der Leser. Der Autor empfiehlt dringend, rechtlichen Rat einzuholen, bevor man versucht, das Schicksal – oder sonst wen – abzumahnen.

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Über den Author dieses Artikels:
Mein Name ist Ronny und ich bin Freelancer für IT-Projekte, WebDesign, Content-Erstellung, sowie Online-Trainer. Ich habe 2022 meine Leidenschaft Dinge einfach und simpel zu erklären zum Beruf gemacht. Profitiere von meiner Ausbildung als Trainer und erlerne neues Wissen mit meinen Tutorials. Fragen? Kontaktiere mich gerne, wenn Du mehr erfahren möchtest oder spezifisches Wissen benötigst.